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Die Vorteile von freien Mitarbeitern liegen auf der Hand

Die Corona-Pandemie hat unsere Arbeitswelt nachhaltig verändert. Jetzt ist Umdenken angesagt. Was noch Anfang 2020 undenkbar schien, ist heute längst Alltag. Selbst Großkonzerne haben einem Großteil Ihrer Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt, von zu Hause aus arbeiten zu können (Home-Office). Wie sieht der nächste logische Schritt aus, um sich auf die Unwägbarkeiten des Lebens in schwierigen Zeiten einzustellen und Personalkosten in Zukunft flexibler planen und gestalten zu können?

Die Zusammenarbeit mit Freelancern oder selbstständigen Mitarbeitern bietet Unternehmen viele Vorteile:

  • Freelancer sind nicht fest angestellt und können dadurch flexibel eingesetzt werden.
  • Spezielle Aufgaben, für die nur kurzfristig Spezialisten benötigt werden, können von Freelancern übernommen werden, so dass nicht extra neues Personal dafür eingestellt werden muss. Unternehmen profitieren so von den Kompetenzen von freiberuflichen Mitarbeitern.
  • Ist viel zu tun, können freie Mitarbeiter die festangestellten Mitarbeiter entlasten. Ist weniger zu tun, werden Freelancer nicht benötigt und folglich die Personalkosten dem Arbeitsvolumen angepasst.
  • Es wird nur geleistete Arbeit honoriert.
  • Es gibt keinen Kündigungsschutz.
  • Wird der freiberufliche Mitarbeiter krank, ist er selber verantwortlich. Dies gilt auch, wenn er Urlaub macht.
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen in den meisten Fällen weg. Eine Ausnahme sind die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK), wie beispielsweise Grafiker und Texter. Bei diesen Berufsgruppen muss das Unternehmen einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse zahlen.
  • Durch diverse Online-Kommunikationstools wie zum Beispiel Teams oder Zoom, ist eine enge Zusammenarbeit und eine einfache Koordination der Aufgaben möglich.

Es sollte beachtet werden, dass freie Mitarbeiter zeitlich und örtlich ungebunden vom Auftraggeber ihre Arbeit erfüllen. Es darf weder eine wirtschaftliche noch persönliche Abhängigkeit zwischen Freiberufler und Unternehmen bestehen, so dass es nicht zum Problem der Scheinselbstständigkeit kommt.

Um beiden Seiten ein gewisses Maß an Sicherheit zu bieten, sollten Honorar- oder Werkverträge abgeschlossen werden, die die Art und Dauer der Zusammenarbeit, die Bezahlung (Pauschalbetrag oder Stundenlohn) und die zu erfüllenden Aufgaben beinhalten.